1. Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder
gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den
Surfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Sollten
mögliche Einschränkungen der vorausbenannten Art bestehen, sind
sie dem Instructor mitzuteilen. Weitere Voraussetzungen für die
Teilnahme an einem Surfkurs ist die Fähigkeit, mindestens 30
Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters erforderlich.
2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kitesurfkurs bedarf der Schriftform (auch
Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss des
Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der
rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters beizubringen. Bei Anmeldung wird eine
Anzahlung in Höhe von 30 % der Kursgebühr fällig.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Bei einem
Rücktritt werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,--Euro pro
Buchung, sowie 15,--Euro pro ausgehändigten Schulungspaket
einbehalten. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor
Kursbeginn/Mietbeginn werden 30 % des jeweiligen
Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB
einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird
bzw. eine anderweitige Belegung nicht gelingt.
Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom
Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2
Personen in den Surfkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im
Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei
Zerstörung des Kite-/Surfmaterials durch Kollisionen oder
Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen
Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder
sich und andere vorsätzlich gefährden, können unter Einbehaltung
der Anzahlung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden
Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen
Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Instructors/Vermieters ist Folge zu leisten.
Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern.
Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
5. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Surfmaterials wird
durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der
Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Surfmaterial vor
Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist
jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort
anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Surfmaterials
durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch
fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des
Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für
den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung
entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz
seitens des Teilnehmers/Mieters.
6. Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und
Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte
Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft des Surfmaterials. Die Haftung für Sach-
und Personenschäden ist ausgeschlossen! Bei selbst- und
fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine
Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das
Surfmaterial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter
Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete
Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem
Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter
persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld
und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
7. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach
Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende
Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die
Anweisungen seines Surf-Instructors gebunden. Für Schäden am
Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des
Instructors oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln
entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt
sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die
Sportart Kitesurfen / Windsurfen mit abdeckt! Because of those resources, you are unlikely to poloniex api port need to poloniex api port contact custo poloniex api port mer support, unless you have a technical issue.
Juist, 01.01.2006 |