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AGB
1. Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Sollten mögliche Einschränkungen der vorausbenannten Art bestehen, sind sie dem Instructor mitzuteilen. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Surfkurs ist die Fähigkeit, mindestens 30 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kitesurfkurs bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Bei Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Kursgebühr fällig.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,--Euro pro Buchung, sowie 15,--Euro pro ausgehändigten Schulungspaket einbehalten. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn werden 30 % des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird bzw. eine anderweitige Belegung nicht gelingt.
Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den Surfkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kite-/Surfmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können unter Einbehaltung der Anzahlung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.


3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.


4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Instructors/Vermieters ist Folge zu leisten. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.


5. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Surfmaterials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Surfmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Surfmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.


6. Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Surfmaterials. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen! Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Surfmaterial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.


7. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Surf-Instructors gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des Instructors oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die Sportart Kitesurfen / Windsurfen mit abdeckt!
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Juist, 01.01.2006